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(7. September 2009) München – Die Förderung gefährdeter Nutztierrassen ist erheblich ausgeweitet worden. Wie das Landwirtschaftsministerium in München mitteilte, können ab sofort sämtliche Halter prämienberechtigter Tiere Anträge stellen. Bislang war die Förderung auf Landwirte im Sinne des Alterssicherungs-Gesetzes beschränkt. Die Anträge und Informationen zu den Fördervoraussetzungen gibt es ab sofort bei den zuständigen Ämtern für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.

Bayern hat als erstes Bundesland bereits 1975 die Förderung zum Erhalt gefährdeter Nutztierrassen eingeführt. Im vergangenen Jahr wurden hierfür im Freistaat über 250 000 Euro aus Bundes- und Landesmitteln bereitgestellt.
Derzeit wird im Freistaat die Zucht und Haltung von insgesamt 16 gefährdeten Rinder-, Pferde- und Schafrassen durch Fördermittel unterstützt, dazu zählen unter anderen die Rinderrassen Pinzgauer, Murnau-Werdenfelser, Gelbvieh und Ansbach-Triesdorfer sowie das Rottaler und das Leutstettener Pferd, das Rhönschaf oder auch das Coburger Fuchsschaf.
Weitere Informationen sind auch im Internet unter www.landwirtschaft.bayern.de (Landwirtschaft / Tierhaltung) zu finden.

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