
Ohrmarken mit Barcode
Alle neuen Chargen an Ohrmarken für Schafe und Ziegen haben zusätzlich zur Ohrmarkennummer am Dornteil einen 2-dimensionalen Data – Matrix – Code aufgedruckt. In diesem Data – Matrix – Code ist nichts anderes enthalten als die –ohnedies auch visuell ablesbare- Ohrmarkennummer.
Warum wurde dieser neue Code eingeführt:
Seit 01. Jänner 2010 müssen in der EU alle ab diesem Zeitpunkt geborenen Schafe und Ziegen elektronisch gekennzeichnet werden. Der österr. Bundesverband hat sich im Vorfeld massiv für eine Ausnahmeregelung eingesetzt – und konnte diese auch erreichen:
Letztlich wurde dank des Einsatzes der österreichischen Vertreter gesetzlich verankert, dass „In den Mitgliedstaaten, in denen die Zahl der Ziegen und Schafe insgesamt
600 000 Tiere nicht übersteigt… die elektronische Kennzeichnung für Tiere, die nicht in den innergemeinschaftlich Handel gelangen, auf freiwilliger Basis eingeführt werden [kann].“ (Artikel 9 (3) der EU – Verordnung 21/2004)
Tiere, die ab dem 01.01.2010 geboren werden und in den innergemeinschaftlichen Handel gelangen, sprich Exporttiere innerhalb der europäischen Union, müssen seither elektronisch gekennzeichnet werden – mit einem Transponder in Form einer Ohrmarke oder eines Bolus zusätzlich zum visuellen Kennzeichen.
Das eine elektronische Ohrmarke mit höheren Kosten behaftet ist als eine herkömmliche, steht zweifellos außer Frage:
Um die Kosten für die heimischen Landwirte gleich zu behalten, wurde der 2-dimen-sionale Data – Matrix – Code von der nationalen Behörde in die Tierkennzeichnungs- und Registrierverordnung 2009 übernommen, unter der Annahme, dass Österreich mittelfristig erreichen kann, die verpflichtende elektronische Kennzeichnung von Exporttieren auch mittels angedrucktem Data – Matrix – Code vollziehen zu können.
Die Forderung seitens des österr. Bundesverbandes lautet dahingehend, dass der Data – Matrix – Code in der EU künftig als elektronisches Kennzeichen Gültigkeit hat:
Eine Ohrmarke mit dem zusätzlichen Code verursacht nämlich keinerlei Mehrkosten für den Landwirt und ist nach unserer Auffassung für die elektronische Erfassung ebenso geeignet.
Mit dem elektronisch auslesbaren Code ist der einfache Beweis erbracht, dass man nicht hochtechnologische Frequenzen und Transponder braucht, um Daten zu erfassen – Barcodes werden heute bekanntermaßen nahezu überall eingesetzt.
Als Beispiel sei hier etwa die Bauindustrie genannt, in der derartige Codes oft großen Belastungen ausgesetzt sind und die dennoch einfach ablesbar sind.
Der Data – Matrix – Code hat durch seine 2 – dimensionale Beschaffenheit überdies den Vorteil, dass er auch verschmutzt oder beschädigt noch erfasst werden kann – von Lesegeräten, die ab ca. 180 € erhältlich sind.
Eine weitere Neuerung ab dem 01.01.2010 betrifft die Begleitdokumente: Die EU-Verordnung 21/2004 besagt in Anhang C2, dass bei Verbringungen von allen ab dem 01.01.2010 geborenen Tieren der „individuelle Kenncode des Tieres in das Begleitdokument eingetragen“ [sein muss].
Die alleinige Angabe der Stückzahl reicht ab diesem Zeitpunkt nicht mehr aus.
Hier kann der Data – Matrix – Code den Landwirten gute Dienste leisten, die (regelmäßig) größere Stückzahlen an Schafen oder Ziegen verbringen:
Etwa bei der Annahme, 100 Lebensnummern einer Partie Lämmer fehlerfrei abzulesen und fehlerfrei in Listen zu übertragen, kann man sich gut vorstellen, dass der menschlichen Konzentration Grenzen gesetzt sind und Fehler passieren können – ein Scanner erleichtert einem hier die Arbeit. Hier sei nochmals darauf hingewiesen, dass der Code verwendet werden kann – nicht muss – ein jeder Landwirt darf die Lebensnummern seiner Tiere auch weiterhin ohne Scanner ablesen!!
Ohrmarken der vorigen Charge, ohne Code, dürfen aber solange verwendet werden, bis die Restbestände aufgebraucht sind.
