TIERGESUNDHEIT - ZIEGEN
Autor und Quelle ist der OÖ Tiergesundheitsdienst (TGD OÖ)
Mehr zum TGD-Programm zur Bekämpfung und Überwachung der Maedi/Visna (MV), Caprinen Arthritis Encephalitis (CAE) und Brucella ovis (B. ovis) bei Schafen und Ziegen finden sie auf der Homepage unter www.ooe-tgd.at
Alles über die neuen CAE-Untersuchungen

CAE-Standarduntersuchung
regelmäßig alle 12 bis 24 Monate
Zur Feststellung der Herdengröße werden bei CAE alle Tiere über 6 Monate und bei MV alle Tiere über 1 Jahr einer epidemiologischen Einheit gezählt.
Bei der Stichprobenauswahl sind die ältesten weiblichen Tiere der epidemiologischen Einheit zu beproben. Da es sich bei MV/CAE um eine langsame Virusinfektion handelt ist die Wahrscheinlichkeit, eine vorhandene Virusinfektion festzustellen, bei
den ältesten Tieren am Größten. Die Anzahl der zu beprobenden Tiere ergibt sich aus der Stichprobengröße laut Tabelle.
Bei gemischten Betrieben (Schafe und Ziegen am Betrieb) ist die Stichprobengröße je Tierart laut Tabelle festzulegen, sodass sich eine größere Anzahl an Blutproben je Betrieb ergibt.
Zusätzliche Proben
alle Zuchtböcke und alle seit der letzten Standarduntersuchung zugegangenen Tiere (ausgenommen Tiere aus MV/CAE unverdächtigen Betrieben mit Bescheinigungen)

CAE-Bestandsuntersuchung
Wird nur nach Vorliegen von positiven Untersuchungsergebnissen durchgeführt. Dazu werden innerhalb von 3 Monaten nach Abgabe der Reagenten inklusive Nachzucht alle Tiere (CAE über 6 Mo, MV über 1 Jahr) einer epidemiologischen Einheit untersucht.
Zukaufsuntersuchung
Bei Tierzukauf – Betriebsstatus des Herkunftsbetriebes und Tierstatus unbekannt – sind Tiere in der Quarantäne einmal zu untersuchen und dürfen erst bei Vorliegen von negativen Untersuchungsergebnissen in die Herde eingegliedert werden.
Eingebrachte Tiere aus Beständen mit unbekanntem Status sind nach einem Jahr nochmals zu untersuchen. Tiere mit Tierstatus negativ (Untersuchung nicht älter als 6 Monate) können ohne Untersuchung in der Quarantäne in die Herde eingegliedert werden.
Wiederholungsuntersuchung
Tiere mit zweifelhaften Untersuchungsergebnissen sind sofort von der Herde zu trennen und innerhalb von mindestens 2 bis maximal 12 Wochen einer Wiederholungsuntersuchung zuzuführen. Ist das Ergebnis der Wiederholungsuntersuchung negativ, ist das Tier negativ und der ursprüngliche Betriebsstatus bleibt erhalten. Nach zweimalig
zweifelhaftem Ergebnis ist das Tier positiv zu werten.
Einzeltierstatus

unbekannt kein Einzeltierergebnis oder das letzte negative Einzeltierergebnis liegt länger als 6 Monate zurück
negativ negatives Einzeltierergebnis nicht älter als 6 Monate
positiv positives Einzeltierergebnis
zweifelhaft zweifelhaftes Einzeltierergebnis
Betriebsstatus

unbekannt
Es liegen keine Untersuchungen vor oder die vorgeschriebene Untersuchungsfrequenz wird unterschritten.
S1 negativ
Es liegt eine Standarduntersuchung mit ausschließlich negativen Ergebnissen vor und diese ist nicht älter als 24 Monate.
unverdächtig
Wenn zwei Standarduntersuchungen im Abstand von mindestens 12 Monaten und maximal 24 Monaten mit ausschließlich negativen Ergebnissen vorliegen.
positiv
Bei Vorliegen zumindest eines positiven Untersuchungsergebnisses und solange die Reagenten und die Nachzucht am Betrieb sind.
zweifelhaft
Bei Vorliegen zumindest eines zweifelhaften Untersuchungsergebnisses bis zur vollständigen Abklärung.
Sanierung
Betrieb nach Abgabe der Reagenten und deren Nachzucht bis zum Vorliegen einer negativen Standarduntersuchung.
Betriebsstatus positiv

Untersuchungsfrequenz bei Betriebsstatus positiv
Bei positiven Untersuchungsergebnissen sind die Reagenten inklusive Nachzucht sofort von der Herde zu trennen und innerhalb von 6 Monaten auszumerzen (Schlachtung oder Tötung), Meldung der Ausmerzung an die Geschäftsstelle.
Nach Abgabe der Reagenten und deren Nachzucht ist innerhalb von 3 Monaten eine Bestandsuntersuchung (alle Tiere, welche bei CAE über 6 Monate und bei MV über 1 Jahr sind) vorzunehmen, ansonsten bleibt der Betriebsstatus positiv weiter aufrecht. Bestandsuntersuchung entfällt, wenn alle Tiere dieser epidemiologischen Einheit ausgemerzt werden.
Mindestens 6 Monate nach Vorliegen der Bestandsuntersuchung ist eine Standarduntersuchung vorzunehmen. Bei ausschließlich negativen Untersuchungsergebnissen bekommt der Bestand Betriebsstatus S1 negativ.

