Seit März 2006 neu: Scrapie-Überwachungsverordnung
Das Österreichische Bundesministerium für Gesundheit und Frauen hat am 16. März 2006 die Verordnung zur Überwachung der Scrapie in Schaf- und Ziegenbeständen herausgegeben.
Verordnungstitel:
BGBl. II, Nr. 119/2006, herausgegeben am 16. März 2006, in Kraft getreten am 17.3.2006:
119. Verordnung der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen über ein nationales Überwachungsprogramm zur Erlangung und Erhaltung scrapiefreier Bestände bei Schafen und Ziegen (Scrapie-Überwachungsverordnung)
Aufgrund des Tiergesundheitsgesetzes (TGG), BGBl. I, Nr. 133/1999 i.d.g.F. wurde die Scrapie-Überwachungsverordnung erlassen.
Die Verordnung gilt für alle Betriebe, in denen Schafe oder Ziegen gehalten werden. Auf Scrapie untersucht werden müssen alle Tiere über 18 Monate, die entweder geschlachtet wurden oder verendet sind.
Die genauen Vorgangsweisen werden in den amtlichen Veterinärnachrichten (auf der Homepage des Bundesministeriums für Gesundheit und Frauen – siehe untenstehender Link) bekannt gegeben und sind nach Veröffentlichung der Nachrichten verbindlich.
Importiert werden dürfen nur mehr solche Tiere, die aus Beständen kommen, die nachweislich seit 7 Jahren keinen positiven Scrapiefall mehr hatten bzw. über diesen Zeitraum keinen Bekämpfungsmaßnahmen unterworfen waren.
AUFGRUND DIESER VERORDNUNG IST ES FÜR ALLE SCHAF- ODER ZIEGENHALTENDEN BETRIEBE GESETZLICH VORGESCHRIEBEN, SÄMTLICHE AUFZEICHNUNGEN ÜBER TIERBEWEGUNGEN UND ÜBER DEN TIERBESTAND UND DIE TIERKENNZEICHNUNG SOWIE ALLER UNTERSUCHUNGSBEFUNDE ÜBER 7 JAHRE HINDURCH AUFZUBEWAHREN! DIE RÜCKVERFOLGBARKEIT MUSS ÜBER DIESEN ZEITRAUM GEWÄHRLEISTET SEIN!
Werden solche Tiere bzw. Samen, Eizellen oder Embryonen aus einem Land bzw. Bestand eingebracht, in dem Scrapie innerhalb der letzten 3 Jahre vorgekommen ist oder endemisch ist, gelten bestimmte Auflagen für die Betriebe, die in der Verordnung genau geregelt sind.
Ausnahmen gibt es nur für Schafe und Ziegen, die den Genotyp ARR/ARR aufweisen, da für diesen Genotyp eine Resistenz gegen Scrapie wissenschaftlich bestätigt wurde.
Link:

Download Scrapie-Überwachungsverordnung