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Arzneimittelanwendung in Schaf- und Ziegenbetrieben
Ist eine Arzneimittelanwendung durch den Tierhalter noch möglich?

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Welche Medikamente darf ich außerhalb des Tiergesundheitsdienstes selbst anwenden bzw. nach Verschreibung des Tierarztes selbst zu Hause lagernd haben?
Entgegen vieler Behauptungen von Laien gibt es derzeit sehr wohl noch viele Möglichkeiten für die Bauern, ihren Tieren selbst Arzneimittel zu verabreichen!

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Beispiel für einen korrekten Eintrag ins Medikamentenbuch
Wie führe ich meine Medikamentenaufzeichnungen richtig?
Jeder landwirtschaftliche Betrieb muss über nachvollziehbare Aufzeichnungen bezüglich sämtlicher Arzneimittelanwendungen an seinen Tieren führen. Einerseits sind die Tierärzte verpflichtet jede Behandlung an Nutztieren noch am selben Tag zu dokumentieren bzw. den Tierhalter über die gesetzlich festgelegte Wartezeit zu informieren.

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