TIERTRANSPORTE
Neues Tiertransportgesetz

Was gibt es zu beachten?
Beförderungsdauer innerhalb Österreichs: 4.5 Stunden bis höchsten 8 Stunden für Schlacht- bzw. 10 Stunden für Nutz- und Zuchttiere in zu begründenden Ausnahmefällen!
Transportstrecke: Landwirte, die ihre eigenen Tiere in ihren eigenen Transportmitteln bis max. 50 km transportieren, müssen die allgemeinen Bedingungen zum Transport von Tieren einhalten.
Personen, die Tiere bis max. 65 km transportieren, müssen die allgemeinen Bedingungen zum Transport von Tieren einhalten, Transportpapiere (Viehverkehrsschein) mitführen, technische Vorschriften und Bestimmungen über die Ausstattung von Transportmittel einhalten sowie Vorschriften über die erforderlichen Platzbedürfnisse erfüllen
Platzbedarf der Tiere bei Transporten
Ziegen bis 35 kg: mind. Fläche pro Tier 0,20-0,30 m²
Ziegen bis 55kg: mind. Fläche pro Tier 0,30-0,40 m²
Ziegen über 55kg: mind. Fläche pro Tier 0,40-0,75 m²
Ziegen hochträchtig bis 55kg: mind. Fläche pro Tier 0,40-0,50 m²
Ziegen hochträchtig über 55kg: mind. Fläche pro Tier 0,50 m²
Personen, die Tiere über 65 km und bis 8 Stunden (Kurzstrecke) transportieren, müssen alle obgenannten Bedingungen erfüllen und darüber hinaus einen Befähigungsnachweis ab 5. Jänner 2008 mitführen, sowie die Zulassung als Transportunternehmer für Kurzstrecken (seit 1. August 2007 erforderlich). Der Befähigungsnachweis wird bei der zuständigen BBK beantragt und dann bis Jahresende bei der BH mit dem Antrag auf Zulassung als Transportunternehmer für Kurzstrecke eingereicht. Die Kosten sollen sich laut Vorgabe der Abteilung Verkehr des Landes OÖ auf 18,90 Euro belaufen (Unterlagen vorbereiten: Meldezettel, Erklärung, dass keine Vorstrafe gegen Tierquälerei vorliegt, Zulassungsschein/ Führerschein)
Personen, die Tiere über 65 km und über 8 Stunden (Langstrecke) transportieren, brauchen zu allen vorher genannten Bedingungen statt einer Kurzstreckenzulassung eine „Langstreckenzulassung“, ebenso die Ausstattung und Zulassung des Fahrzeuges für Langstrecken und die Führung eines Fahrtenbuches und Transportplanes ist zwingend. Für die Zulassung als Transportunternehmer für Langstrecken kommt zu den obgenannten Kriterien noch die Vorführung des Transportmittels bei der zuständigen BH hinzu.

