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Bekämpfung der Brucella ovis Infektionen in den Tiroler Schafzuchtbeständen Weide- und Versteigerungsbestimmungen 2012

Bis zum 15. April 2012 müssen wiederum die jährlichen Weide- und Versteigerungsuntersuchungen bei den Widdern durchgeführt werden. Diese Untersuchungen sind eine notwendige Voraussetzung zur Er-haltung des ausgezeichneten Seuchenstatus bezüglich dieser für Schafzuchtbetriebe gefährlichen Krank-heit.

Die Brucella ovis – Infektion der Schafe ist nach den Bestimmungen der Brucellose-Verordnung eine an-zeigepflichtige Tierseuche. Diese Verordnung regelt die amtliche Bekämpfung der Brucella ovis – Infektion der Widder. Positiv reagierende Widder müssen durch Schlachtung oder Kastration von der Zucht ausge-schlossen werden. Bestände mit positiv reagierenden Tieren sind einer amtlichen Sperre zu unter-ziehen.

Um die Weiterverbreitung der Brucella ovis – Infektion zu verhindern, sind folgende Bestimmungen einzu-halten:
a) Auf Versteigerungen dürfen Widder nur aufgetrieben werden, wenn eine im Herbst 2011 oder Frühjahr 2012 durchgeführte Untersuchung aller Widder des Herkunftsbestandes mit freiem Er-gebnis vorliegt.
b) Auf Gemeinschaftsweiden oder -almen dürfen Widder im Alter von über 6 Monaten nur aufge-trieben werden, wenn sie im Herbst 2011 oder Frühjahr 2012 auf Brucella ovis untersucht wurden und frei reagierten. Alle Almbesitzer bzw. Almmeister sind aufgefordert, die Einhaltung dieser Bestimmungen zu beachten.

Allen Schafhaltern wird dringend empfohlen, nur untersuchte Widder aus Brucella ovis – freien Beständen zuzukaufen. Somit sind alle Schafhalter (Herdebuch- und Nichtherdebuchzüchter) aufgefordert, ihre Widder vor dem Weideauftrieb bzw. vor der Alpung auf Brucella ovis untersuchen zu lassen.

Bei Durchführung der Untersuchung bis zum 15.04.2012 werden die Laborkosten aus Landesmitteln ge-tragen. Die Kosten der Blutprobenentnahme sind vom Tierbesitzer zu zahlen (Hofgebühr: € 30,00, zuzüg-lich € 5,00 je Probe exkl. MWSt.).
Werden die Untersuchungen außerhalb dieses Zeitraumes durchgeführt, sind sowohl die Kosten der Ent-nahme als auch der Untersuchung des Blutes vom Tierbesitzer zu übernehmen.
Die Tierbesitzer werden ersucht, sich für die Organisation der Untersuchungen mit den zuständigen Tierärzten in Verbindung zu setzen.

Positive Tiere sind innerhalb eines Monats nach Erhalt des Sperrbescheides auszumerzen. Die Ausmerzung wird durch eine Ausmerzprämie von € 40,00 aus Landesmitteln gefördert, wenn eine vom Tierarzt ausgestellte Schlachtbestätigung dem zuständigen Amtstierarzt vorgelegt wird.

Alle Schafe müssen gemäß Tierkennzeichnungs- und Registrierungsverordnung 2009 gekennzeichnet sein.

Landesveterinärdirektor
Dr. Josef Kössler

Termine
06.10.2012 11:00
Zuchtschafversteigerung Herbst 2012
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30.09.2012 08:00
Kärntner Brillenschaf - Zentrale Widderkörung/Versteigerung
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29.09.2012 08:00
Krainer Steinschaf - Zentrale Widderkörung
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Aktuelles
11.05.2012 11:35
Ausstellung Oberperfuss
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08.05.2012 09:10
Kilbernschau Tiroler Bergschaf
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07.05.2012 15:37
Vollversammlung 2012
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