Mutterschafprämie
Die Mutterschafprämie ist aufgrund der Agrarreform nicht mehr zu beantragen (wurde “entkoppelt”). Die Prämienansprüche (Referenzzeitraum 2000, 2001 und 2002) werden ab 2005 in Form einer Betriebsprämie über die bewirtschaftete Fläche ausbezahlt.
Bitte beachten:
- Grundsätzlich keine tierprämienspezifische Halteverpflichtung mehr – jedoch sehr wohl für div. ÖPUL-Maßnahmen und AZ
- Bestandesverzeichnis muss weiter geführt werden
- Tierkennzeichnungsverordnung muss eingehalten werden (Tiere müssen gekennzeichnet werden)
- Bei Tiertransport muss weiter ein Lieferschein/Viehtransportschein ausgefüllt werden
