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Villnösser Brillenschaf

Villnösser Brillenschaf

Andere Bezeichnungen:
Kärntner Brillenschaf, Spiegelschaf, Gurktaler, Bleiburger, Seeländer

Das Villnösser Schaf ist ein kräftiges, mittelgroßes und hornloses Schaf mit einer breiten Brust, schräg gestellten und gut bemuskelter Schulter. Der Rücken soll gespannt, breit und rund sein. Das Becken mittellang bis lang, breit und nicht zu stark abfallend. Das Euter soll gut aufgehängt, drüsig und milchreich sein.

Es ist von den Knien bis hinter den Kopf schlichtwollig behaart.
Schlichtwollig = dickere und längere Deck- und Grannenhaare stehen in einem idealen Verhältnis zu den feinen und dünneren Woll- und Flaumhaaren.

Hauptcharakteristikum des Villnösser Schafes sind die Kopfform und Kopfzeichnung. Der Kopf ist ramsnasig, vor allem stark bei Widdern. Die Behaarung geht bis zu den Hängeohren.

Es wird zwischen drei Farbschlägen unterschieden:

1. Das gezeichnete Villnösser Schaf:

Widder: Bei Widdern darf die Zeichnung nur schwarz, in keinem Fall sprinzig oder ausgewaschen sein.
Ohren: Gewünscht sind beidseitig mindestens 1/3 der Ohrlänge schwarz gezeichnete Ohren; jedoch soll die Zeichnung nicht mehr als 2/3 der Länge ausmachen.
Augen: ein Herdebuchtier muß eine klar abgegrenzte Farbpigmentierung um die Augen haben, sogenannte Brille.
Maul: Der Bereich um das Maul kann gezeichnet sein, darf aber nicht mit der Brille zusammenwachsen. Eine Pigmentierung (schwarze Flecken) an der Unterlippe oder keine Pigmentierung werden Gleichwertig beurteilt. Ein Widder der Bewertungsklasse I. darf keine Pigmentierung auf der Oberlippe haben.
Fuß: gewünscht werden rein weiße Füße. Es werden jedoch kleine Flecken an der Oberklaue geduldet.
Hornansatz: Das Villnösser Schaf ist ein hornloses Tier. Bei II. Klassigen Zuchtwiddern wird ein kleiner Hornansatz geduldet.

Ansonsten muß das Vlies bei Widdern einheitlich weiß sein, auch Bauchseite, Hodensack usw.

Weibliche Schafe: Die Zeichnung darf bei weiblichen Schafen schwarz und dunkelbraun sein.
Bei weiblichen Tieren wird die Kopfzeichnung als Einheit beurteilt, d.h. Tiere ohne Zeichnung an den Ohren, müssen mindesten eine schöne Brille haben, bzw. Tiere mit einer nur schwachen Augenpigmentierung müssen korrekt gezeichnete Ohren haben.
Die Zeichnung darf bei weiblichen Tieren auch gesprinzt sein. Die einzelnen Farbfelder wie Maul, Brille dürfen jedoch nicht zusammenhängen.
Fuß: von der Klaue bis zum Knie darf der Fuß sprinzig sein, es muß jedoch die weiße Farbe überwiegen. Einheitlich weiße Füße werden besser bewertet.
Vlies: gewünscht wird ein einheitlich weißes Vlies. Es werden einzelne ( max. 3 ) Farbflecken von max. 3 cm Durchmesser geduldet.
Pigmentierung am Euter und Umgebung ist erlaubt.

2. Braunes und Schwarzes Villnösser Schaf

Bei Widdern muss das Vlies einheitlich braun oder schwarz sein. Tiere mit weißen Flecken auf dem Kopf oder ein weißer Schwanz sind als zweitklassig zu beurteilen.
Bei weiblichen Tieren sind weiße Flecken am Kopf, Fuß und Schwanz erlaubt.
Bei der Beurteilung dieser Linie muß vor allem der Körperbau, die Kopfform und die Ohrenform bewertet werden. Bei Ausstellungen müssen die verschieden Farbschläge in getrennten Farbschlägen ausgestellt werden.

Herkunft:

Es entstand aus der Kreuzung der alten Landschläge mit Bergamasker- und Paduaner Seidenschaf. Erstmalige Erwähnung als “Seeländerschaf” 1844.

Zu Beginn des 20.Jh. die noch am meisten verbreitetste Rasse in Österreich, danach Rückgang durch Versrängungskreuzung mit Bergamaskerwiddern.

Zuchtziel:

Beim Villnösser Brillenschaf ist eine einheitliche Farbzeichnung ausschlaggebend.

 
Gewicht nach
einem Jahr
Gewicht
Wollgewicht
Schaf
60 kg
   
Widder
50 kg
65 kg
 
Lamm
-
1,6-2,0 kg
-

Brunstzyklus: asaisonal
Erstlammalter: 18 Monate
Wollfarbe: weiß
Wolltyp: Mischwolle
Wolllänge: 7 cm
Schur: 2 mal pro Jahr

Züchter

Nachname Vorname PLZ Ort Land
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